Ausbildung

Fliegen lernen bei uns

In den 1980er-Jahren übernahm der DLV die Flugschule der ehemaligen Firma Westküstenflug. Seit 1986 sind von den Fluglehrern des DLV weit über 150 Flugschüler bis zur Fluglizenz gebracht worden.

Zurzeit stehen dem DLV sieben Fluglehrer für die Motorflugschulung zur Verfügung.

Im DLV können neben der Segelfluglizenz die zwei unterschiedlichen Motorfluglizenzen – LAPL-A und PPL-A (Part FCL) – erworben werden.

Vorteile der LAPL-A Lizenz gegenüber der PPL-A (Part FCL) Lizenz

Die LAPL-A Lizenz ist hauptsächlich für Interessenten gedacht, die als Hobbypiloten gelegentlich fliegen möchten. Die Lizenzanforderungen sind geringer als bei der PPL-A Lizenz. Die Zahl der geforderten Schulungsstunden ist gegenüber der PPL-A Lizenz um 15 Flugstunden reduziert und beträgt daher nur 30 Flugstunden. Aus diesem Grund sind die Kosten der Flugausbildung für den LAPL-A deutlich geringer.

Hierbei sei gesagt, dass Flugschüler aber durchschnittlich mehr als 30 Stunden für die Ausbildung benötigen, da die Inhalte der Flugausbildung fast identisch mit denen der PPL-A-Ausbildung sind. Es bietet es sich daher für manchen an, gleich die PPL-A-Ausbildung anzustreben.

Die medizinischen Anforderungen sind durch die neue ‚Flugtauglichkeitsklasse LAPL‘ gegenüber der ‚Flugtauglichkeitsklasse 2‘ geringer. Die Untersuchungsintervalle der ‚Flugtauglichkeitsklasse LAPL‘ sind im Alter großzügiger.

Nachteile der LAPL-A Lizenz gegenüber der PPL-A (Part FCL) Lizenz

Die LAPL-A Lizenz berechtigt nach der Ausbildung nicht direkt dazu, Passagiere mitzunehmen. Das heißt, die ersten zehn Flugstunden nach Lizenzerhalt müssen alleine geflogen werden. Erst im Anschluss ist man berechtigt, Passagiere zu befördern.

Auch die Anzahl der Passagiere ist bei der LAPL-A Lizenz – im Gegensatz zur PPL-A Lizenz – auf maximal 3 Passagiere begrenzt.

Die LAPL-A Lizenz ist nur innerhalb der EU und der EU-Mitgliedsländer anerkannt. Flüge in nicht EU-Mitgliedsländer sind nicht erlaubt.

Das Erlangen von weiteren Berechtigungen ist ausschließlich auf die Nachtflugqualifikation begrenzt. Andere Berechtigung, wie z.B. die Instrumentenflugberechtigung (um Flüge durch Wolken und bei schlechten Wetterbedingungen durchführen zu können) können nur mit einer PPL-A Lizenz nachträglich erworben werden.

 LAPL-A
Leichtflugzeuglizenz

PPL-A
Privatpilotenlizenz

Voraussetzungen

Mindestalter bei Beginn: 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis: Klasse LAPL

Untersuchungsintervalle:

5 Jahre – bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

2 Jahre – ab dem vollendeten 40. Lebensjahr

Mindestalter bei Beginn: 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis: Klasse 2

Untersuchungsintervalle:

5 Jahre – bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

2 Jahre – bis zum vollendetem 50. Lebensjahr

1 Jahr – ab dem vollendeten 50. Lebensjahr

Flugausbildung

30 Flugstunden

davon 15 Stunden mit Fluglehrer mindestens 6 Stunden Alleinflug

davon 3 Stunden Allein-Überlandflug

45 Flugstunden

davon 25 Stunden mit Fluglehrer mindestens 10 Stunden Alleinflug davon 5 Stunden Allein-Überlandflug

Praktische Funknavigation (CVFR)

Preise (im DLV)Mindestens ca. 5.200,- € inkl. MwSt.Mindestens ca. 7.000,- € inkl. MwSt.
Berechtigungeinmotorige Flugzeuge bis 2t
max. 3 Passagiere (4 Personen an Bord)nach Erhalt der Lizenz dürfen erst nach 10 Flugstunden Alleinflug Passagiere mitgenommen werden
einmotorige Flugzeuge bis 2t
Auslandnur innerhalb der EU Mitgliedsländer gültigweltweit gültig und anerkannt (evtl. mit Auflagen)
Erweiterungennur Nachtflugberechtigung möglichNachtflugberechtigung Instrumentenflugberechtigung Berufspilotenlizenz
SonstigesUpgrade vom LAPL auf PPL erfordert 15 Flugstunden mit Fluglehrer + Prüfungsflug