Ausbildung
Fliegen lernen bei uns
In den 1980er-Jahren übernahm der DLV die Flugschule der ehemaligen Firma Westküstenflug. Seit 1986 sind von den Fluglehrern des DLV weit über 150 Flugschüler bis zur Fluglizenz gebracht worden.
Zurzeit stehen dem DLV sieben Fluglehrer für die Motorflugschulung zur Verfügung.
Im DLV können neben der Segelfluglizenz die zwei unterschiedlichen Motorfluglizenzen – LAPL-A und PPL-A (Part FCL) – erworben werden.
Vorteile der LAPL-A Lizenz gegenüber der PPL-A (Part FCL) Lizenz
Die LAPL-A Lizenz ist hauptsächlich für Interessenten gedacht, die als Hobbypiloten gelegentlich fliegen möchten. Die Lizenzanforderungen sind geringer als bei der PPL-A Lizenz. Die Zahl der geforderten Schulungsstunden ist gegenüber der PPL-A Lizenz um 15 Flugstunden reduziert und beträgt daher nur 30 Flugstunden. Aus diesem Grund sind die Kosten der Flugausbildung für den LAPL-A deutlich geringer.
Hierbei sei gesagt, dass Flugschüler aber durchschnittlich mehr als 30 Stunden für die Ausbildung benötigen, da die Inhalte der Flugausbildung fast identisch mit denen der PPL-A-Ausbildung sind. Es bietet es sich daher für manchen an, gleich die PPL-A-Ausbildung anzustreben.
Die medizinischen Anforderungen sind durch die neue ‚Flugtauglichkeitsklasse LAPL‘ gegenüber der ‚Flugtauglichkeitsklasse 2‘ geringer. Die Untersuchungsintervalle der ‚Flugtauglichkeitsklasse LAPL‘ sind im Alter großzügiger.
Nachteile der LAPL-A Lizenz gegenüber der PPL-A (Part FCL) Lizenz
Die LAPL-A Lizenz berechtigt nach der Ausbildung nicht direkt dazu, Passagiere mitzunehmen. Das heißt, die ersten zehn Flugstunden nach Lizenzerhalt müssen alleine geflogen werden. Erst im Anschluss ist man berechtigt, Passagiere zu befördern.
Auch die Anzahl der Passagiere ist bei der LAPL-A Lizenz – im Gegensatz zur PPL-A Lizenz – auf maximal 3 Passagiere begrenzt.
Die LAPL-A Lizenz ist nur innerhalb der EU und der EU-Mitgliedsländer anerkannt. Flüge in nicht EU-Mitgliedsländer sind nicht erlaubt.
Das Erlangen von weiteren Berechtigungen ist ausschließlich auf die Nachtflugqualifikation begrenzt. Andere Berechtigung, wie z.B. die Instrumentenflugberechtigung (um Flüge durch Wolken und bei schlechten Wetterbedingungen durchführen zu können) können nur mit einer PPL-A Lizenz nachträglich erworben werden.
LAPL-A Leichtflugzeuglizenz | PPL-A | |
Voraussetzungen | Mindestalter bei Beginn: 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis: Klasse LAPL Untersuchungsintervalle: 5 Jahre – bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 2 Jahre – ab dem vollendeten 40. Lebensjahr | Mindestalter bei Beginn: 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis: Klasse 2 Untersuchungsintervalle: 5 Jahre – bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 2 Jahre – bis zum vollendetem 50. Lebensjahr 1 Jahr – ab dem vollendeten 50. Lebensjahr |
Flugausbildung | 30 Flugstunden davon 15 Stunden mit Fluglehrer mindestens 6 Stunden Alleinflug davon 3 Stunden Allein-Überlandflug | 45 Flugstunden davon 25 Stunden mit Fluglehrer mindestens 10 Stunden Alleinflug davon 5 Stunden Allein-Überlandflug Praktische Funknavigation (CVFR) |
Preise (im DLV) | Mindestens ca. 5.200,- € inkl. MwSt. | Mindestens ca. 7.000,- € inkl. MwSt. |
Berechtigung | einmotorige Flugzeuge bis 2t max. 3 Passagiere (4 Personen an Bord)nach Erhalt der Lizenz dürfen erst nach 10 Flugstunden Alleinflug Passagiere mitgenommen werden | einmotorige Flugzeuge bis 2t |
Ausland | nur innerhalb der EU Mitgliedsländer gültig | weltweit gültig und anerkannt (evtl. mit Auflagen) |
Erweiterungen | nur Nachtflugberechtigung möglich | Nachtflugberechtigung Instrumentenflugberechtigung Berufspilotenlizenz |
Sonstiges | Upgrade vom LAPL auf PPL erfordert 15 Flugstunden mit Fluglehrer + Prüfungsflug |