Landeentgelt

Liebe Mitglieder,

per Newsletter haben wir euch darüber informiert, dass wir ab 01. Mai 2025 Landeentgelte auch für Mitglieder des DLV erheben müssen. Warum das so ist und was das für euch bedeutet, haben wir in den nachfolgenden FAQ zusammengefasst. Solltet ihr darüberhinausgehende Fragen haben, wendet euch jederzeit gerne an den Vorstand.

Warum müssen Landeentgelte an Vereinsmitglieder berechnet werden?
Auch wenn der Flugplatz uns als Verein gehört und man annehmen könnte, dass wir als Eigentümer frei entscheiden können, wem wir was in Rechnung stellen, müssen wir Landeentgelte für Mitglieder berechnen. Wir sind als Verkehrslandeplatz (VLP) nämlich Teil der öffentlichen Infrastruktur und unterliegen damit Vorgaben der Landesluftfahrtbehörde. Diese schreibt fest, dass nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz an einem VLP Landegebühren für alle landenden LFZ erhoben werden. Dies ist eine Vorgabe der Behörde, die wir nicht umgehen können. Da spielt es auch keine Rolle, dass wir das in der Vergangenheit nicht gemacht haben. Wir verhandeln das Thema bereits seit 2022 mit Kiel und sind nun final aufgefordert worden, das Thema umzusetzen.

Was spielt für die Landeentgelte noch eine Rolle?
Landeentgelte sind Einnahme des Flugplatzes. Sie unterliegen dem normalen Steuersatz von 19% MwSt., die wir als Betreiber des Platzes erheben und versteuern müssen. Anders ist es hingegen bei den Chartergebühren. Sie zählen zum Zweckbetrieb unseres gemeinnützigen Vereins und werden mit einem reduzierten Steuersatz von 7% MwSt. abgerechnet. Vermischen wir als Verein diese steuerpflichtigen Einnahmen, laufen wir Gefahr unsere Gemeinnützigkeit zu verlieren. Dann müssten wir für die letzten Jahre den Differenzbetrag von 12% MwSt. für jede abgerechnete Flugstunde an das Finanzamt nachzahlen!   

Wie  erfolgt die Unterscheidung zwischen Schul- und regulären Landungen?
Wir konnten mit der Landesluftfahrtbehörde einen Kompromiss zur erweiterten Definition von Schulungslandungen erzielen. Zur korrekten Abrechnung und zur Einhaltung unserer Vereinbarung mit der Luftfahrtbehörde muss bereits beim Einleitungsanruf die Art des Fluges klar mitgeteilt werden – z. B. „VFR-Lokalflug“, „VFR-Schulungsflug“ oder „VFR-Trainingsflug“. Ohne diesen Zusatz wird durch die Tower-Crew ggf. noch einmal nachgefragt. Wird eine Schulung dabei verneint, erfolgt die Abrechnung zum regulären Landeentgelt.

Sind Schulungslandungen für Mitglieder kostenfrei?
Nein. Der oben erwähnte Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, dass auch Schulungslandungen von DLV Mitgliedern abgerechnet werden müssen.

Werden Landeentgelte von den Chartergebühren abgezogen?
Nein. Wir sind zwar in der wirtschaftlichen Entwicklung auf einem guten Weg und haben uns durch die Maßnahmen der letzten beiden Jahren von Verlusten in 2022 und 23 im mittleren fünfstelligen Bereich auf ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis in 2024 zurück kämpfen können, aber die finanzielle Situation lässt es aktuell noch nicht zu, bei der Erhebung von Landeentgelten gleichzeitig über eine Absenkung der Chartergebühren nachzudenken.

Wie buche ich eine Landeentgeltpauschale?
Wer eine Pauschale für Landeentgelte gemäß Landeentgeltordnung (hier der Link auf die Entgeltordnung) buchen möchte, sendet bitte eine E-Mail an tower@dithmarscher-luftsportverein.de. Eine formlose Mitteilung vor Ort oder per Funk reicht leider nicht aus. Die Buchung für das jeweilige Kalenderjahr wird dann von Rainer im System hinterlegt.

Die Landeentgeltpauschale wird in 2025 nur anteilig bezogen auf das Kalenderjahr berechnet. Das heißt, bucht jemand zum 01.06.2025 die Pauschale, muss diese nur für 7 Monate in 2025 bezahlt werden. Konkret: 380,- Euro / 12 * 7 = 221,67 Euro.

Wie erfolgt die Abrechnung der Landeentgelte?
Die Landeentgelte werden zusammen mit den Chartergebühren abgerechnet. Dabei ist folgendes zu beachten: Die Abrechnung erfolgt an die charternde Person gemäß Buchungssystem. Wenn jemand im Buchungssystem für eine andere Person bucht, muss per Funk – spätestens nach der Landung – angegeben werden, wer die Landegebühren bezahlt. Ansonsten erfolgt die Berechnung an die Person aus dem Buchungssystem.