90 Tage Regelung

Mit Einführung der Flugbetriebsordnung ist der DLV der versicherungstechnischen Anforderung zur Organisationspflicht nachgekommen und hat mit dem Vorstandsbeschluss Nr. 239 vom 08.12.2014 die nachfolgende 90 Tage Regelung  beschlossen, die mit Wirkung von 01.01.2015 in Kraft getreten und in der aktuellen Fassung vom 10.04.2025 gültig ist:

Verantwortliche Luftfahrzeugführer (PIC), die ein Motorflugzeug des DLV nutzen möchten, müssen innerhalb der letzten 90 Tage 5 Starts und 5 Landungen auf diesem Muster nachweisen können. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist vor Charter zwingend ein Überprüfungsflug mit einem FI, einem CRI oder einem/einer vom Vorstand und der Flugschulleitung benannten Checkout-Piloten:in des DLV erforderlich. Der FI, CRI oder Checkout-Pilot:in bestätigt durch Eintrag in das Flugbuch des Mitglieds die Überprüfung. Der FI, CRI oder Checkout-Pilot:in entscheidet auch über ggf. weitere erforderliche Maßnahmen, damit das Mitglied eine Maschine des DLV als PIC chartern kann.

Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können zum Ausschluss von der Charter im DLV führen.