Dithmarscher Luftsportverein e.V.
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Liebe Mitglieder,
mit Freigabe durch die Landesluftfahrtbehörde ist im Februar dieses Jahres die Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz St. Michaelisdonn in Kraft getreten. Damit hatten die Entgelte des Flugplatzes den offiziellen (und erforderlichen) Segen der Landesluftfahrtbehörde bekommen, und wir einen weiteren Schritt unternommen, diese steuerrechtlich korrekt auszuweisen. Die Entgeltordnung, die auf der Webseite und im Mitgliederbereich veröffentlicht ist, regelt aber nicht nur die Landeentgelte, sondern auch weitere Gebühren wie zum Beispiel die PPR-Gebühren und das Abstellen von LFZ im Freien.
Mit Wirkung zum 01.10.2024 hat der Vorstand beschlossen, die PPR-Gebühren nunmehr einheitlich nach Maßgabe der Entgeltordnung auch für jeden DLV Piloten und jede DLV Pilotin abzurechnen. Ausgenommen von den PPR-Gebühren sind Schulungs- und Werkstattflüge vereinseigener Maschinen, um eine unnötige Doppelbuchhaltung zu vermeiden. Wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt, sprecht jederzeit gerne die Spartenleitung oder den Vorstand an.
Viele Grüße
Euer Vorstand
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