Motorflugausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt auf den modernen Flugzeugen Katana und Diamond Star.
Der theoretische Unterricht wird in den Schulungsräumen am Flugplatz durchgeführt.

Um unsere Flugzeuge immer einsatzbereit und gut gewartet zu halten, verfügt der DLV auch über eine Werkstatt. Alle Flugzeuge unterliegen, wie ein Auto auch, regelmäßigen Kontrollen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Jedes Jahr wird ein Flugzeug bei einer Jahresnachprüfung durch einen Prüfer für Luftfahrtgerät der Klasse I auf Flugtüchtigkeit überprüft. Die zulässigen Laufzeiten bis zu einer Prüfung sind in 50-Stunden-Intervalle eingeteilt. Alle 50 Stunden (Flugstunden) steht eine Kontrolle an, in der Motor und die Flugzelle des Luftfahrzeugs überprüft werden müssen.
Auch für unsere Segelflugzeuge können alle Wartungsarbeiten vor Ort durchgeführt werden. Da es im Segelflug mittlerweile nur noch Kunststoffflugzeuge gibt, entschloss sich der Vorstand 1995 die Genehmigung für die Werkstatt auf Kunststoff zu erweitern.
Wenn Sie Fragen haben zur Flugschule und zum Fliegen lernen, schreiben Sie uns oder rufen Sie an. [Kontakt]
Voraussetzungen
Um die Ausbildung für den Motorflugschein beginnen zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Die Lizenz kann mit 17 Jahren erlangt werden. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung, lediglich gesundheitliche Einschränkungen verhindern manchmal, dass jemand einen Flugschein erlangen kann, denn vor dem Ausbildungsbeginn steht in jedem Fall zunächst die fliegerärztliche Untersuchung. Der Fliegerarzt stellt fest, ob Sie entsprechend den Bestimmungen der PART-FCL oder LAPL-A flugtauglich sind. Auch nach Scheinerhalt finden in regelmäßigen Abständen fliegerärtzliche Untersuchungen statt. Die fliegerärztliche Untersuchung kann nur bei einem Arzt durchgeführt werden, der hierfür die Zulassung besitzt.
Ausbildungsschritte
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer sind :
- die theoretische Ausbildung
- die praktische Flugausbildung
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete:
- Luftrecht
- Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
- Sprechfunkverkehr
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen
- menschliches Leistungsvermögen
Die Flugausbildung für die LAPL-A Lizenz umfasst mindestens 35 Flugstunden auf der Katana oder der Cessna 150, für die PPL-A (Part FLC) Lizenz sind es mindestens 45 Flugstunden auf der Katana oder Diamond Star.
Für beide Lizenzen umfasst die praktische Flugausbildung u. a die Flugvorbereitung, Platzrundenverfahren, Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, Grenzflugzustände im unteren und oberen Geschwindigkeitsbereich, Starts und Landungen bei Seitenwind, auf kurzen Plätzen, mit höchstzulässiger Leistung, Notverfahren einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung, An- und Abflüge zu und von kontrollierten Flugplätzen (z. B. Hamburg, Bremen, Sylt oder Lübeck),
ein Überlandflug im Alleinflug über eine Strecke von mindestens 270 Kilometer (PPL-A) bzw. 10 Kilometer (LAPL-A) mit 2 bzw. 1 Zwischenlandungen, Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten einschließlich Umkehrkurve (nur bei PPL-A Lizenz)
Kosten
Neben dem Mitgliedsbeitrag ist mit folgenden Kosten für eine Flugausbildung im DLV zu rechnen
Ausbildungsgrundbeiträge
- Motorflug : 300,00 EUR
- Segelflug : keine zusätzlichen Ausbildungsbeiträge
Flugstunden (Stand 10/18)
- Cessna 150 (2-sitzig) - EUR/h 121,50
- Katana DV20 (2-sitzig) - EUR/h 127,00
- Piper PA28 (4-sitzig) - EUR/h 192,00
- Diamond Star DA20 (4) - EUR/h 192,00
Weitere Information finden Sie in unserem Flyer